Möchtest Du in Deinem Garten baulich etwas ändert, neu- oder umbauen?
Als Pächter bis du verpflichtet, vor Beginn aller Bau- und Umgestaltungsmassnahmen, Geländeanschüttungen oder Abgrabungen den Vorstand mit dem jeweiligen Vorhaben in Kenntnis zu setzen.
Informiere Dich vorab über Deine Möglichkeiten.
(Dann bleiben die nachträglichen Überraschungen bestimmt aus) ...
Freizeitgartenordnung ...
unser Baugesetz ...
Baugesuch/Baubewilligung ...
für Dein Baubegehren ...
Maschinen & Werkzeuge ...
falls Du mal etwas selten brauchst ....
Bauteile & Co.
falls mal etwas gebrauchtes reicht ...
bei Fragen ...
darfst Du den Vorstand gerne kontaktieren!
Schau tief in die Natur, dann wirst du alles besser verstehen.